* Die Dokumentation ist im Aufbau.
Zunehmend werden Kreditforderungen nebst ihren Sicherheiten ausplatziert. Die wohl bislang größte Ausplatzierung wird in dem Geschäftsbericht 2004 der ausgliedernden Bank wie folgt dargestellt:
(S. 67) „...
Im September 2004 wurde ein Immobilienfinanzierungsportfolio der Hypo Real Estate Bank AG im Gesamtvolumen von rund 3,6 Mrd. € an die US-amerikanische Investmentgesellschaft Lone Star verkauft. Auf Grund der strategischen Orientierung der Hypo Real Estate Group auf gewerbliche Immobilienfinanzierungen gehören Immobilienfinanzierungen für Privatkunden nicht mehr zum Fokus der Hypo Real Estate Bank AG.
(S 68)
Der Investor übernahm im Rahmen der Transaktion, bei der auch die der Hypo Real Estate Bank AG zur Verfügung gestellten Sicherheiten übertragen wurden, rund 4.200 Darlehen mit 1.700 Kunden. Das verkaufte Portfolio umfasste mit 0,66 Mrd. Euro gesunde Finanzierungen, die ordnungsgemäß bedient wurden, aber zum größten Teil unter Beobachtung standen (sog. Watchlist) und nicht in die Konzernstrategie passten. Zudem umfasst es mit 0,46 Mrd. problembehaftete Kredite (sub-performing loans) und mit 2,48 Mrd. Euro non-performing loans. Im Gesamtvolumen von rd. 3,6 Mrd. Euro waren aufgelaufene Zahlungsrückstände (Zinsen, Kosten und Tilgungen) in Höhe von ca. 300 Mio. Euro enthalten. Die Transaktion erfolgte durch Ausgliederung des Kreditportfolios nach dem Umwandlungsgesetz auf eine neu gegründete Gesellschaft, deren Gesellschaftsanteile vom Investor übernommen wurden.
Nach eigener Kenntnis war dies die weltweit größte jemals durchgeführte Transaktion dieser Art. Durch den Verkauf konnte das Volumen leistungsgestörter Darlehen mit einem Schlag um 76% reduziert werden.
...“
Technisch geschah dies durch die Übertragung des Kreditportfolios im Wege der Ausgliederung zur Neugründung auf eine neu entstehende Gesellschaft nach § 123 Abs. 3 Nr. 2 Umwandlungsgesetz (UmwG). Dadurch werden die in dem Ausgliederungsvertrag bezeichneten Aktiva und Passiva mit allen Rechten und Pflichten übertragen. Die neu entstandene GmbH war kein Kreditinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG.
Anschließend wurde der im Rahmen der Ausgliederung ausgegebene GmbH-Geschäftsanteil von EUR 25.000,00 Zug um Zug mit Zahlung des Kaufpreises an den Erwerber des Kreditportfolios abgetreten, der so mittelbar das Kreditportfolio erwarb.
Die Übertragung des Portfolios war so ohne Mitwirkung der Kreditnehmer und Sicherungsgeber möglich, die ansonsten der Übertragung des Darlehensverhältnisses und des Sicherungsvertrages zustimmen hätten müssen (vgl. §§ 414 ff. BGB).
Wird der Weg über das UmwG nicht gewählt, können nur die einzelnen Ansprüche aus den Kreditverträgen sowie die einzelnen Sicherungsrechte abgetreten werden. Darlehens- und Sicherungsvertrag bleiben in diesem Fall zwischen dem Darlehensgeber/Sicherungsnehmer und Darlehensnehmer/Sicherungsgeber bestehen.
Die "Ausplatzierung" birgt erhebliche Gefahren für den Kreditnehmer und Sicherungsgeber. Die daraus resultieren Problem werden vielfach klein geredet.
"Bisher sind in Deutschland keine Fälle bekannt, in denen nach Erwerb einer Hypothek durch Finanzinvestoren trotz ordnungsgemäßer Bedienung dieser Kredite eine Zwangsvollstreckung erfolgt ist." *
* Bundesminister der Finanzen in der 173. Sitzung des Deutschen Bundestages vom Freitag, den 27. Juni 2008
Rechtsanwalt Dr. Clemente ist anderer Meinung. Die Methoden mancher Investoren sind subtil und nicht leicht zu durchschauen. Rechtsanwalt Dr. Clemente hat sich daher entschlossen, einige der ihm bekannt gewordenen Fälle zu dokumentieren, um so beispielhaft die mit der Ausplatzierung einhergehenden Gefahren aufzuzeigen, die dadurch entstehen, dass dem Investor vollstreckbare Grundschulden und Schuldversprechen übertragen werden.*
* Weitere Fälle sind dokumentiert auf den S. 64 ff. der im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) erstellten Studie "Erwerb von Kreditforderungen durch Private Equity-Unternehmen: Mögliche Gefahren für Verbraucher".
Recht der
Sicherungsgrundschuld
von
Dr. Clemens Clemente,
Rechtsanwalt,
4. neu bearb. Aufl., 2008,
RWS Verlag GmbH, Köln,
512 Seiten, geb., 69,00 €
ISBN 978-3-8145-8129-3
Aus der Fachpresse:*
„Clementes Siche-
rungsgrundschuld ist mehr als rundum ge-
lungen.“
* Notar
Dr. Dieckmann in:
BWNotZ 2/2009
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RECHTSANWALT DR. CLEMENTE • BAVARIASTRASSE 7 • D - 80336 MÜNCHEN